Energiepass

Achtung !

Ab September 2023 erstelle ich Energiepässe nicht mehr.

 

Verkaufen oder vermieten

Für den Verkauf, die Übertragung (z.Bsp. Schenkung) oder das Vermieten eines « bestehenden Wohngebäudes » (ein Wohnhaus, ein Appartement, ein Wohngebäude, usw.) muss der Eigentümer über einen Energiepass verfügen.

Ein Energiepass ist eine Information für den Käufer bzw. den Mieter. Das Erstellen eines Energiepasses führt nicht im Nachhinein zu irgendwelchen Auflagen (man kann Ihnen also nicht auferlegen, das Haus oder die Wohnung zu isolieren).

Wann ?

Da das Ergebnis des Energiepasses auf allen Anzeigen und Plakaten angegeben werden muss, brauchen Sie den Energiepass sobald Sie den Verkauf oder die Vermietung veröffentlichen möchten.

Bei Verkauf ist in der Folge der Energiepass sowohl beim Erstellen des Kaufvertrages als auch bei dem notariellen Akt erforderlich. Bei Vermietung ist der Energiepass beim Unterzeichnen des Mietvertrages erforderlich sowie, gegebenenfalls, wenn Sie den Mietvertrag registrieren lassen wollen.

Wie ?

Zur Erstellung des Energiepasses muss der Gutachter vor Ort sämtliche Daten über die Baustrukturen (Zusammensetzung, Isolierung), die Heizanlage und die Warmwasseraufbereitung erfassen, sowie das gesamte Haus im Detail ausmessen.