Appartements

Achtung !

Ab September 2023 erstelle ich Energiepässe und Teilberichte nicht mehr.

Appartements : Teilbericht ?

Ein Energiepass bewertet sowohl die Isolierung der verschiedenen Baustrukturen als auch die Heiz- und Warmwasseranlage eines Hauses, eines Appartements, einer Wohnung.

Bei Appartements ist die Heiz- und/oder Warmwasseranlage entweder individuell (die Wohnung besitzt ihre eigene Anlage) oder, meistens, kollektiv (eine Anlage für alle bzw. mehrere Appartements des Wohngebäudes).

Falls die Heizung und/oder die Warmwasseraufbereitung für Ihre Wohnung über eine gemeinsame bzw. kollektive Anlage erfolgt, so ist für die Erstellung des Energiepasses Ihrer Wohnung zunächst ein sogennanter « Teilbericht » über die fragliche Anlage erforderlich.

Es ist Aufgabe – und, seit Mitte 2010, Pflicht … – der Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwaltung, einen solchen Teilbericht erstellen zu lassen und ihn kostenlos jedem einzelnen Eigentümer in Verfügung zu stellen. Allerdings ist dies häufig bisher noch nicht der Fall. Ich rate Ihnen daher an, die Hausverwaltung dahingehend zu befragen.

Falls Ihre Wohnung keine eigene Heiz- und Warmwasseranlage hat und falls Sie über den Teilbericht verfügen, so halten Sie bitte eine Kopie dieses Berichtes für den Besuch vor Ort bereit.

Falls ein solcher Teilbericht noch nicht besteht, so kann ich ihn gerne erstellen. Normalerweise muss dies von der Eigentümergemeinschaft in Auftrag gegeben und bezahlt werden.